Ein Brief liegt im Briefkasten. Oben ein Kanzleibriefkopf, im Betreff das Wort Abmahnung, unten eine Frist, die schon in ein paar Tagen abläuft. Der erste Impuls ist meistens einer von zwei falschen. Entweder sofort unterschreiben, damit Ruhe ist. Oder den Brief in die Schublade legen und hoffen, dass sich das von selbst erledigt. Beides kann richtig teuer werden.
Hier steht, was so ein Brief eigentlich ist, was du in den ersten 24 Stunden machst und was du auf keinen Fall machst. Ob Handwerksbetrieb, Fotostudio, Fahrschule oder Laden spielt dabei keine Rolle, der Ablauf ist immer derselbe.
Was ist eine Abmahnung überhaupt?
Eine Abmahnung ist noch kein Gerichtsverfahren. Es ist die Aufforderung, etwas Bestimmtes zu lassen. Fast immer liegen zwei Dinge bei: eine fertig formulierte Unterlassungserklärung zum Unterschreiben und eine Rechnung für die Kosten der Gegenseite.
Bei Selbstständigen und kleinen Betrieben sind es meistens diese Sorten:
- Werbung und Wettbewerb. Eine Aussage in der Anzeige, eine Preisangabe, fehlende oder falsche Pflichtangaben auf der Website.
- Fremde Bilder und Texte. Ein Foto von der Bildersuche auf der eigenen Seite, ein kopierter Text, ein fremdes Logo.
- Verträge und Mitarbeiter. Hier bist du oft der Absender und nicht der Empfänger, dazu unten mehr.
Abmahnen können dich Wettbewerber, bestimmte Verbände oder derjenige, dem das Bild gehört. Dass du niemandem schaden wolltest, spielt dabei erstmal keine Rolle. Es geht nur um die Frage, ob der Zustand rechtlich in Ordnung ist.
Warum ist die Frist das Gefährlichste an dem Brief?
Weil sie kurz ist. Oft sind es nur wenige Tage, manchmal fällt ein Wochenende mitten rein. Und weil das, was nach der Frist kommt, deutlich unangenehmer ist als der Brief selbst. Reagierst du gar nicht, kann die Gegenseite bei Gericht eine einstweilige Verfügung beantragen. Das geht schnell, oft ohne dass du vorher angehört wirst, und es wird teurer.
Deshalb ist der erste Handgriff immer derselbe: Datum des Briefs, Frist und Absender herausschreiben, Umschlag aufheben. Danach kannst du in Ruhe nachdenken.
Warum du die beigelegte Erklärung nicht einfach unterschreibst
Die Unterlassungserklärung sieht harmlos aus. Ein Blatt, eine Unterschrift, Ruhe im Karton. Sie ist aber der schärfste Teil des ganzen Vorgangs.
- Sie ist strafbewehrt. Du versprichst nicht nur, es zu lassen. Du versprichst auch, im Wiederholungsfall eine Strafe zu zahlen.
- Sie bindet dich in aller Regel dauerhaft, nicht nur ein Jahr.
- Sie ist vom Anwalt der Gegenseite geschrieben, also in deren Sinn. Häufig ist sie weiter gefasst als der eigentliche Vorwurf.
- Wer sie unterschreibt, gibt damit oft auch zu, dass der Vorwurf berechtigt war. Das wirkt auf die Kostenfrage.
Es gibt den Weg, eine geänderte Fassung abzugeben, die den Streit beendet, ohne dass du dich weiter bindest als nötig. Der Weg ist üblich, gehört aber in Anwaltshand und nicht in die eigene Word-Datei.
Was machst du in den ersten 24 Stunden?
- Ganz lesen, nichts unterschreiben, nichts überweisen. Auch keine Teilzahlung als Zeichen des guten Willens.
- Frist in den Kalender, mit zwei Tagen Vorlauf. Nicht auf den letzten Tag zielen.
- Beweise sichern, bevor du etwas änderst. Screenshot der beanstandeten Seite oder Anzeige, dazu Rechnungen, Mails und Verträge. Wer erst löscht und dann sucht, steht ohne Nachweis da.
- Den Vorwurf sachlich prüfen. Ist das Foto wirklich fremd? Fehlt die Angabe wirklich? Manchmal stimmt der Vorwurf einfach nicht.
- Fachlichen Rat holen, solange die Frist läuft. Nicht am Abend vor Ablauf.
Den Verstoß selbst abzustellen ist meistens sinnvoll. Nur erledigt sich die Sache dadurch nicht von allein. Der Anspruch auf die Unterlassungserklärung bleibt bestehen, auch wenn das Foto längst von der Seite runter ist. Also erst dokumentieren, dann abstellen, dann antworten.
So sieht der Klassiker aus
Ein Elektrobetrieb bekommt eine neue Website. Der Neffe macht das am Wochenende, schnell und günstig. Für die Startseite nimmt er ein schönes Foto von einer fertigen Baustelle, gefunden über die Bildersuche. Vier Monate später kommt Post von einer Kanzlei, die einen Fotografen vertritt. Verlangt werden Unterlassung, Auskunft und Geld. Der Chef hat das Bild nie hochgeladen. Es hilft ihm trotzdem nichts, denn die Seite läuft auf seinen Betrieb. Genau an dieser Stelle entscheidet sich, ob daraus eine ärgerliche Sache wird oder eine teure.
Was hat der Rechtsschutz damit zu tun?
Zwei Dinge, und wir sagen dir beide ehrlich, auch das zweite.
Erstens die schnelle Auskunft. Zu jedem Vertrag gehört ein Anwaltstelefon rund um die Uhr, ohne Wartezeit und ohne Selbstbeteiligung. Für die Frage „muss ich das jetzt unterschreiben" ist das der schnellste Weg an einen Menschen, der sich damit auskennt. Dafür brauchst du keinen Gerichtstermin und keine Akte.
Zweitens der Kostenschutz für den Abmahn-Fall selbst. Der steckt nicht automatisch in jedem Vertrag. Beim Thema Wettbewerb und Abmahnung sitzt der Schutz üblicherweise in der obersten Stufe, nicht im Einstieg. Wer den günstigsten Vertrag hat, hat diesen Fall oft nicht drin. Das ist unangenehm zu lesen, aber besser jetzt als im Ernstfall. Was für Selbstständige und Betriebe sonst noch in Frage kommt, siehst du auf unserer Leistungen-Seite.
Dazu zwei Sätze, die viele überraschen. Eine Rechtsschutz greift nicht rückwirkend. Liegt der Brief schon auf dem Tisch, ist es für diesen Fall zu spät. Und mehrere Bausteine haben eine Wartezeit, oft drei Monate. Die einzige sinnvolle Zeit, das zu klären, ist also die, in der gerade nichts los ist.
Häufige Fragen
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